Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei uns gilt das gesprochene Wort

Was im internationalenTourismus seit vielen Jahrne üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland wie einem Urlaub auf dem Bauernhof:

Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber (mündlich oder schrtiftlich) einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:

- Appartment, Ferienwohnung: 90% des Reisepreises

- Zimmer mit Frühstück: 80% des Reisepreises

Bei kompletter Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 50,00 € an.

5. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Bonn

 

Unser Tipp: Schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab und nehmt euren "privaten Schutzengel" mit in den Urlaub.

 

Schöne Grüße aus dem Reinertshof mit Blick auf den Hopfensee, Berge und Schloss Neuschwanstein.

Sabine

Ferienhof Schweiger

Familie Stapf

Reinertshof 103 1/2

87659 Hopferau

 

Fon 0 83 62 - 505 999-0

Fax  0 83 62 -  505 999-52

info@ferienhof-schweiger.de